Verleihung des Öffentlichkeitsrechts

Die „freie Schule Hand in Hand“ ist gemäß § 14 Abs. 2 PrivSchG durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung genehmigt worden. Damit ist sie eine staatlich anerkannte private Pflichtschule, welche der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht dient. Bereits im Eröffnungsjahr 2023/24 hat unsere Schule das Öffentlichkeitsrecht verliehen bekommen und ist damit befugt, stattlich anerkannte … Weiterlesen